RuheWald Gifhorn
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel:
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Verträge, die zwischen der RuheWald Gifhorn GmbH,
Calberlaher Damm 24, 38518 Gifhorn geschlossen werden. Es
gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
I. Vertragsschluss und Leistungen
1. RuheWald Gifhorn bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein
Nutzungsrecht an einem Naturgrab im RuheWald Gifhorn zu
erwerben.
2. Ohne die Einwilligung der RuheWald Gifhorn GmbH ist
eine Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen
Nutzungsrechts oder Anrechts vom Kunden auf Dritte nicht
gestattet.
3. Voraussetzung für die Nutzung einer Naturgrabstelle im
RuheWald Gifhorn ist die Einäscherung des Kunden, nach
dem der Todesfall eingetreten ist. Andere Bestattungsformen
sind für das Grabfeld RuheWald nicht zugelassen.
4. Ein Vertrag zwischen der RuheWald Gifhorn GmbH und
dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von
der RuheWald Gifhorn GmbH ein verbindliches Angebot auf
Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde der RuheWald
Gifhorn GmbH gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen
ab Erhalt des Angebots annehmen kann; maßgebend zur
Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang bei der RuheWald
Gifhorn GmbH. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn
der Kunde ein ausgefülltes und unterzeichnetes
Vertragsformular an die RuheWald Gifhorn GmbH übersendet
und die RuheWald Gifhorn GmbH die Annahme dem Kunden
gegenüber bestätigt.
II. Vertragslaufzeit und Beendigung
1. Der Vertrag mit der RuheWald Gifhorn GmbH hinsichtlich
des Nutzungsrechts an einem Naturgrab endet mit Ablauf der
vereinbarten Nutzungsdauer sowie der jeweiligen Grabart. Für
beide Parteien ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen
wobei eine außerordentliche Kündigung hiervon unberührt
bleibt.
2. Der Vertrag mit der RuheWald Gifhorn GmbH über eine
RuheWald-Naturbestattung kann vom Kunden bis zur
Beisetzung jederzeit gekündigt werden; es gelten auch hierbei
die gesetzlichen Bestimmungen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche angegeben Preise enthalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Verträge über eine RuheWaldNaturbestattung können erst mit Eintritt des Trauerfalls zu den
aktuellen Bedingungen abgeschlossen werden.
2. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages über ein
RuheWald Baum-Anrecht und dem Abschluss des Vertrages
über ein konkretes RuheWald-Naturgrab mehr als 4 Monate,
so ist die RuheWald Gifhorn GmbH berechtigt, den zu dem
Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages über ein RuheWaldNaturgrab gültigen Mehrwertsteuersatz zu erheben.
3. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist sofort mit
Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig. Ist die
Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so
kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in
Verzug. In diesem Fall hat er RuheWald Verzugszinsen in
Höhe von fünf Prozent-punkten, falls der Kunde Unternehmer
ist, in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basissatz zu
zahlen. RuheWald behält sich die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden ausdrücklich vor.
4. Im Fall des Erwerbs eines Anrechts auf die Nutzung eines
RuheWald-Naturgrabes ist der Kunde verpflichtet, den
fälligen Zahlbetrag auf das Konto der Sparkasse GifhornWolfsburg einzuzahlen. Das Konto dient ausschließlich der
zweckgebundenen Verwaltung der von den Kunden
eingezahlten Gelder.
IV. RuheWald-Bestattung
1. Bei der RuheWald-Bestattung handelt es sich ausschließlich
um eine Urnenbestattung (siehe hierzu schon Art. I), die
ausschließlich von der RuheWald Gifhorn GmbH oder einem
ihr beauftragten Bestattungsunternehmen vorgenommen wird.
Im RuheWald Gifhorn können nur Massivholz- oder
biologisch Abbaubare Naturstoffurnen beigesetzt werden.
2. Die Kosten für eine RuheWald-Bestattung sind erst nach
erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig. Diese Kosten werden
separat in Rechnung gestellt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufungsfrist beträgt
14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RuheWald Gifhorn GmbH, Calberlaher Damm 24, 38518 Gifhorn
Telefon: 05371-813-444-0, Fax: 05371-813-444-1. Web: www.ruhewald-gifhorn.de E-Mail: info@ruhewald-gifhorn.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tage zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass diese Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
V. Weitere Dienstleistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei der
RuheWald Gifhorn GmbH in Auftrag zu geben, die an dem
von ihm gewählten RuheWald-Naturgrabbaum angebracht
wird. Dem Kunden ist es darüber nicht gestattet, andere
Trauerinsignien, wie z.B. Kränze, Kerzen, Kreuze, Grabsteine
oder Blumen am RuheWald-Naturgrab abzulegen oder
anzubringen.
VI. Tausch des Rechts an einem Naturgrab
1. Dem Kunden ist es gestattet, ein von ihm erworbenes Recht
an einem RuheWald-Naturgrab an die RuheWald Gifhorn
GmbH zurück zu übertragen und sich ein Anrecht auf ein
höherpreisiges RuheWald-Naturgrab zu sichern. RuheWald
Gifhorn muss hierzu in jedem Einzelfall ihr Einverständnis
erklären und eine Beisetzung darf im Falle der Auswahl eines
RuheWald-Naturgrabes noch nicht erfolgt sein. Ein Anspruch
hierauf besteht nicht.
2. Der Kunde hat der RuheWald Gifhorn GmbH gegenüber
den Grund für den Tausch anzugeben. Sollte sich der Kunde
für ein höherpreisiges Angebot entscheiden, so hat er der
RuheWald Gifhorn GmbH gegenüber, unter Anrechnung
seiner bereits gezahlten Leistungen, die Differenzsumme zum
bestehenden Vertrag auszugleichen.
3. Die RuheWald Gifhorn GmbH erhebt für die Durchführung
des Tauschs eine Gebühr (Tauschgebühr), deren Höhe sich
aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste
ergibt. Die Tauschgebühr sowie die sich etwaig aus dem
Tausch ergebende Differenzsumme ist zur Zahlung fällig,
sobald die RuheWald Gifhorn GmbH ihr Einverständnis zu
dem Tausch erklärt hat. Beim Tausch von einem RuheWaldNaturgrab Typs „Gemeinschaftsbaum“ zu einem „Familienoder Freundschaftsbaum“ wird keine Tauschgebühr erhoben.
Wird beim Tausch eines Gemeinschaftsbaums eine neue
Namenstafel erforderlich, trägt der Kunde die Kosten einer
Neubestellung gem. Art. V, Ziff. 3.
4. Nach der Durchführung des Tauschs und ggf. Ausgleich der
in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen von der
RuheWald Gifhorn GmbH durch den Kunden, ist der Kunde
verpflichtet, der RuheWald Gifhorn GmbH sämtliche
Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem ursprünglich von
ihm erworbenen RuheWald-Naturgrab stehen, unverzüglich
herauszugeben.
VII. Haftungs- und Betretungsregelung
1. Die Haftung von der RuheWald Gifhorn GmbH für
Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit die
RuheWald Gifhorn GmbH nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. RuheWald Gifhorn GmbH steht
es frei, im Falle der Zerstörung eines RuheWald Naturgrabbaumes durch höhere Gewalt – falls zulässig – eine
Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes
vornehmen zu lassen oder aber, sowie noch keine
Urnenbestattung erfolgt ist, dem Kunden einen gleichwertigen
(mittlere Art und Güte) Baum an anderer Stelle anzubieten. Im
Fall der Zerstörung oder Beschädigung durch höhere Gewalt,
besteht ein Anspruch des Kunden hierauf nicht, ein solcher
wird auch nicht durch Vornahme entsprechender Handlungen
begründet. Dem Waldbesitzer und der RuheWald Gifhorn
GmbH bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden,
Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen
Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.
2. Die RuheWald Gifhorn GmbH weist den Kunden darauf
hin, dass ausgewählte Bäume, der Arten Buche nach
forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich
vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden
(natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch die
RuheWald Gifhorn GmbH erfolgt in diesem Falle nicht.
3. Bei dem RuheWald-Waldstück handelt es sich um ein
Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben
soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen
Gefahren ausgehen (z.B. Bodenunebenheiten, Winterglätte,
herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde
verzichtet gegenüber dem Betreiber der RuheWald Gifhorn
GmbH aus auch gegenüber dem Waldbesitzer
(Grundstückseigentümer) auf die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden; der
Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch
Schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des
Waldbesitzers herbeigeführt wurde.
4. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann
nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage darf
die RuheWald-Fläche nicht betreten werden (z.B. stürmisches
Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).
VIII. Datenschutz
1. Der Schutz der personenbezogenen Daten aller Kunden der
RuheWald Gifhorn GmbH wird mit absoluter Sicherheit
gehandhabt und nach den Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bewahrt. Die Daten
werden ausschließlich für die Durchführung des
Vertragsverhältnisses und zur Wahrung der
Geschäftsinteressen erhoben, gespeichert, verarbeitet und
genutzt.
2. Die personenbezogenen Daten werden nur insoweit an
Dritte übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu
Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.
3. Falls der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner
Daten für Zwecke der Werbung eingewilligt hat, so kann er
diese Einwilligung gegenüber der RuheWald Gifhorn GmbH
für die Zukunft wiederrufen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte,
bleibt dieser Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich.
RuheWald Gifhorn GmbH
Gifhorn, Januar 2020